Residenzschloss Berleburg

Schloss Berleburg, der Schlosshof und der Fürstliche Park sind Privatbesitz und ausschließlich für Besucher des Schlosses und des Parks zugänglich. Bitte beachten Sie daher unsere Richtlinien zum Fotografieren und Filmen:

Fotografieren und Filmen

Das Fotografieren ist im gesamten Schloss, einschließlich des Fürstlichen Marstalls und des Richtersaals (in dem sich die Kasse befindet), strikt untersagt. 

Das Fotografieren und Filmen zu Werbezwecken – auch zum Zwecke der Werbung in sozialen Medien – ist im Schlosshof und im Fürstlichen Park nur nach ausdrücklicher Genehmigung und vorheriger Absprache mit der Rentkammer gestattet.

Über Preise und Bestimmungen informiert Sie unsere Verwaltung unter der Rufnummer  +49 (0)2751 9360 10 

Alternativ können Sie uns auch eine E-Mail an info@schloss-berleburg.de  schreiben.

Das Fotografieren von Hochzeiten ist im Schlosshof und im Fürstlichen Park nur nach ausdrücklicher Genehmigung und vorheriger Absprache mit der Rentkammer gestattet.  

Paare, die eine standesamtliche Trauung in der Orangerie gebucht haben, haben das Recht im Schlosshof oder im Fürstlichen Park Hochzeitsaufnahmen zu privaten Zwecken zu machen, wie entsprechend vertraglich vereinbart. 

Paare, die ihre standesamtliche Trauung nicht in unserer Orangerie gebucht haben, dürfen private Hochzeitsaufnahmen im Schlosshof oder im Fürstlichen Park machen, allerdings nur nach ausdrücklicher Genehmigung und vorheriger Absprache mit der Rentkammer und gegen eine Gebühr von 100 Euro, die vor dem Fototermin zu entrichten ist.

Zur Buchung Ihres Fototermins oder für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an unsere Verwaltung unter (0)2751 9360 10 

Alternativ können Sie uns gerne eine E-Mail an info@schloss-berleburg.de schreiben.

Gerne können Sie Ihre privaten Hochzeitsaufnahmen auch mit einem Fahrzeug im Schlosshof machen. Der Preis beträgt 150 Euro. Aufnahmen dürfen nur nach ausdrücklicher Genehmigung und vorheriger Absprache mit der Rentkammer gemacht werden. Die Gebühren müssen vor dem Fotografieren bezahlt werden.

Zur Buchung Ihres Fototermins oder für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an unsere Verwaltung unter  (0)2751 9360 10 

Alternativ können Sie uns gerne eine E-Mail an info@schloss-berleburg.de schreiben.

Das Überfliegen des Schlosses, des Schlosshofes und des Fürstlichen Parks mit Drohnen ist nicht gestattet.

Das Befahren des Schlosshofes mit Autos oder Motorrädern zu Fotozwecken jeglicher Art ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung und nach vorheriger Absprache mit der Rentkammer gestattet. 

Für weitere Informationen zu den oben genannten Punkten rufen Sie bitte unsere Verwaltung an +49 (0)2751 9360 10  

Alternativ können Sie uns gerne eine E-Mail an info@schloss-berleburg.de schreiben.